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   BSG, 16.11.1972 - 11 RA 42/72   

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BSG, 16.11.1972 - 11 RA 42/72 (https://dejure.org/1972,3026)
BSG, Entscheidung vom 16.11.1972 - 11 RA 42/72 (https://dejure.org/1972,3026)
BSG, Entscheidung vom 16. November 1972 - 11 RA 42/72 (https://dejure.org/1972,3026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsfindung - Berücksichtigung von Tatsachen - Gerichtsbekannte Tatsache - Hinweis - Gelegenheit zur Äußerung - Begriff der Allgemeinkunde

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 392
  • MDR 1973, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 16.11.1972 - 11 RA 42/72
    den Begriff "in ausreichender Zahl"" weil hieraus nicht deutlich wird, ob das LSG die im Verweisungsgebiet vorhandenen" für die Klägerin in Betracht kommenden Teilzeitarbeitsplätze und die Interessenten für solche Beschäftigungen zahlenmäßig miteinander verglichen und dabei die in den Entscheidungen des Großen Senats vom 14" Dezember Vi969 (GS 2/68 und 4/69) festgelegte Verhältniszahl 75 Aber.
  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 48/61

    Versicherungsschutz bei Unfall während einer Kurierfahrt eines Angehörigen eines

    Auszug aus BSG, 16.11.1972 - 11 RA 42/72
    Auch die zusätzliche Begründung des LSG, die von ihm" getroffene Feststellung sei "gerichtsbekannt", macht das angefochtene Urteil nicht unangreifbar° Gerichtskundig ist eine Tatsache, die der Richter kraft seines Amtes kennt° In der Regel ist zwar davon auszugehen" daß die in der Rentenversicherung tätigen Berufsrichter auf Grund ihrer richterlichen Praxis Erfahrungen und Sachkunde für die Beurteilung der Frage, ob Teilzeitarbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind, gewinnen° Eine gerichtskundige Tatsache muß jedoch zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden; andernfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs 5 62 SGG vor (BSG 22, 49, 20, Beschluß des BVerwG vom - -.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 821/17

    SGB-II -Leistungen

    Die Gelegenheit, einen Gegenbeweis anzutreten, darf einem Beteiligten nicht abgeschnitten werden (vgl. BSG, Urteile vom 16.11.1972 - 11 RA 42/72 - SozR Nr. 91 zu § 128 SGG, vom 03.10.1972 - 1 RA 13/72 und vom 29.08.1984 - 1 RJ 22/84; BVerfG, Beschluss vom 29.08.1995 - 2 BvR 175/95).
  • BVerwG, 26.11.1979 - 7 C 44.79

    Abgabe zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Berechnung

    Die vom Berufungsgericht für die Beurteilung des Raumbedarfs einer Schulklasse zugrunde gelegten gerichtskundigen oder auf besonderer Sachkunde beruhenden Tatsachen hätten außerdem zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden müssen, um den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör nach § 108 Abs. 2 VwGO zu wahren (vgl. BVerfGE 10, 177 [182 f.]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65] und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 12.76 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 97]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1967 [JZ 1968, 670]; Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. November 1972 [NJW 1973, 392]; Redeker-von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 86 Rdnr. 14; Kopp, VwGO, 4. Aufl. 1979, § 98 Rdnr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

    Ob und in welchem Umfang dies auch für allgemeinkundige Tatsachen im Sinne von § 291 ZPO gilt (vgl. BVerwG, NVwZ 1983, 738; für Einführung nur, wenn und soweit zweifelhaft sein kann, ob Tatsache in Wahrheit allgemeinkundig: BVerfGE 12, 113; BVerfGE 48, 206 (209); siehe ferner BSG, NJW 1979, 1063; BGHZ 31, 43; BSG, NJW 1973, 392: Keine Verpflichtung zur Gehörsgewährung, wenn allgemeinkundige Tatsachen allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können), kann dahinstehen.
  • VGH Hessen, 11.04.1973 - III F 295/69
    Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung die Beteiligten darauf hingewiesen, daß diese Tatsache gerichtsbekannt ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16.11.1972 - 11 RA 42/72 - in MDR 4/73 S. 346).
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